Musikschüler fördern - Die Schule unterstützen - Eltern entlasten
Musikschüler fördern - Die Schule unterstützen - Eltern entlasten

Das Team

Der Vorstand des Förderkreises wird immer für 2 Jahre gewählt. Seit 1991 haben sich immer engagierte Frauen und Männer gefunden, um die Schule zu unterstützen, die Musikschüler zu fördern und die Eltern der Schüler/innen zu entlasten. Der Vorstand in der Legislaturperiode 2021-2023 besteht aus: Claudia Pocha, Joachim Dangelmeyer, Birgit Heidekorn, Stefan Benger, Heike Augustin-Hinsen, Eva Müskens, Hans Erich Giese. Wir arbeiten ehrenamtlich und mit Spaß. Dass dabei auch noch Erfolge für die Musikschule herausspringen, macht die Sache umso schöner und angenehmer.

 

Vorstandmitglieder:
Eva Müskens (1. Vorsitzende)
Hans Erich Giese (1. Stellvertretender Vorsitzender)
Frau Claudia Pocha (2. Stellvertretende Vorsitzende)
Heike Augustin-Hinsen (Schatzmeisterin)
Joachim Dangelmeyer (Schriftführer)
Birgit Heidekorn (Beisitzerin)
Stefan Benger (Beisitzer)


 

 

Die 1. Vorsitzenden seit 1991

 

Dieter Hoffstadt         (1991 - 1993)

Antje Maijer              (1993 - 1997)

Annegret Blackmore  (1997 - 1999)

Claudia Sproedt         (1999 - 2004)

Harro Herrmann         (2004 - 2005)

Beatrix Meier             (2005 - 2011)

Lutz Beyering            (2011 - 2017)

Eva Müskens             seit 2017

 

Satzung

 

§1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

  1. Der Verein führt den Namen: Förderkreis der Städtischen Musikschule Ratingen e.V..
  2. Der Verein hat seinen Sitz in Ratingen und ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes Düsseldorf eingetragen.
  3. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

 

§ 2 Vereinszweck und Gemeinnützigkeit

  1. Der Verein hat die Aufgabe, die musikalischen Bildungsinhalte der Städtischen Musikschule Ratingen ideell und materiell zu unterstützen und zu fördern.
  2. Das beinhaltet die Unterstützung der musikalischen Grundausbildung, des Instrumental- und Vokalunterrichts sowie die Förderung musikalischer Begabungen. Er leistet finanzielle Unterstützung bei Anschaffung von Instrumenten, Durchführung von Konzerten sowie bei jugendpflegerischen, pädagogischen Tätigkeiten wie z.B. bei Orchesterfahrten.
  3. Der Förderkreis verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
     

§ 3 Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft

  1. Mitglieder können Einzelpersonen, juristische Personen sowie Körperschaften werden. Ehepartner können auf Antrag als eine stimmberechtigte Person geführt werden. Der Aufnahmeantrag erfolgt schriftlich. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
  2. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod bzw. Verlust der Rechtsfähigkeit bei juristischen Personen. Der Austritt ist zum Schluss des Kalenderjahres möglich und ist spätestens einen Monat vorher dem Vorstand schriftlich mitzuteilen.
  3. Eine Mitgliedschaft kann aus wichtigem Grund, insbesondere, wenn das Mitglied die Interessen des Vereins schädigt oder mit der Zahlung des Jahresbeitrags länger als drei Monate im Rückstand ist und deshalb schriftlich abgemahnt worden war, durch Vorstandsbeschluss beendet werden. Dies ist dem Betroffenen schriftlich mitzuteilen. Gegen den Beschluss ist binnen eines Monats Einspruch an die Mitgliederversammlung zulässig, die dann darüber beschließt.

 

§ 4 Beitrag

  1. Der Mitgliedsbeitrag wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt. Der Beitrag ist bis zum Jahresende zu zahlen.
  2. Spenden können unabhängig von der Mitgliedschaft in unbegrenzter Höhe entrichtet werden.

 

§ 5 Organe

  1. Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

 

§ 6 Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal jährlich – nach Möglichkeit im ersten Quartal - mit vierzehntägigem Vorlauf unter Mitteilung der Tagesordnung vom Vorstand einzuberufen.
  2. Anträge, die über die Tagesordnung hinausgehen, sind mindestens 10 Tage vor dem Versammlungstag schriftlich beim Vorstand einzureichen.
  3. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder des Vereins.
  4. Eine ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig - ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder.
  5. Die Leitung der Mitgliederversammlung hat der/die Vorsitzende, bei Verhinderung der/die Stellvertreter/in.
  6. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand und zwei Kassenprüfende.
  7. Die Mitgliederversammlung beschließt über Entlastung und Abberufung des Vorstandes, Satzungsänderungen, Auflösung des Vereins sowie Verlust der Mitgliedschaft gem. § 3 (3) der Satzung.
  8. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst.
  9. Für eine Satzungsänderung oder zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von ¾ der anwesenden Mitglieder erforderlich.
  10. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss innerhalb von 4 Wochen einberufen werden, wenn mindestens 10 % der Mitglieder dies schriftlich beantragen.
  11. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden schriftlich festgehalten und vom/von der Schriftführer/in und von dem/der Vorsitzenden, bzw. bei dessen/deren Verhinderung vom/von der Stellvertreter/in unterschrieben.      

 

 

§ 7 Kassenprüfende

  1. Die beiden Kassenprüfenden haben die Aufgabe, die Buchführung einschließlich des Jahresabschlusses zu prüfen und der Mitgliederversammlung einen Prüfbericht vorzulegen. Sie haben Zugang zu allen Buchungs- und Rechnungsunterlagen.
  2. Die beiden Kassenprüfenden werden alternierend in geraden und ungeraden Jahren gewählt, so dass alljährlich ein/eine Kassenprüfer/in – auch für die Dauer von zwei Geschäftsjahren – gewählt wird.
  3. Scheidet ein/eine Kassenprüfer/in innerhalb seiner/ihrer Amtszeit aus, so kann der Vorstand einen Ersatz aus den Reihen der Vereinsmitglieder für die restliche Amtsdauer des/der Ausgeschiedenen wählen.

 

§ 8 Vorstand

  1. Der Vorstand setzt sich zusammen aus
  • dem/der Vorsitzenden,
  • dem/der ersten und zweiten Stellvertreter/in,
  • dem/der Schriftführer/in,
  • dem/der Schatzmeister/in und
  • optional bis zu zwei Beisitzende.
  1. Der/die Musikschulleiter/in und ein vom Musikschulkollegium gewähltes Mitglied nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen teil.
  2. Der Vorstand wird auf zwei Geschäftsjahre gewählt, Wiederwahl ist möglich.
  3. Der Vorstand bleibt so lange im Amt, bis eine ordnungsgemäße Wahl erfolgt ist. Er kann jederzeit durch Beschluss der Mitgliederversammlung abberufen werden.
  4. Scheidet ein Mitglied während einer Wahlperiode aus, so beruft der Vorstand ein Mitglied zur kommissarischen Fortführung der Geschäfte bis zur nächsten Mitgliederversammlung.
  5. Dem Vorstand obliegt die Verwaltung und Verwendung der Vereinsmittel.

 

§ 9 Geschäftsführung und Vertretung

  1. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins.
  2. Ein Arbeitsbericht und der Kassenbericht werden jährlich der Mitgliederversammlung vorgelegt.
  3. Der Vorstand trifft seine Entscheidungen durch einfache Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der/die Vorsitzende.
  4. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden/die Vorsitzende - bzw. bei dessen/deren Verhinderung vom/von der Stellvertreter/in - und ein weiteres Vorstandsmitglied vertreten. Der Verhinderungsfall braucht nicht nachgewiesen zu werden.

 

§ 10 Einnahmen

  1. Alle Einnahmen und etwaige Gewinne dürfen nur satzungsgemäß verwendet werden.
  2. Zweckgebundene Zuwendungen werden nach den Auflagen des Spenders/der Spenderin ebenfalls entsprechend dieser Satzung verwendet.
  3. Die Tätigkeit der Mitglieder und des Vorstands ist ehrenamtlich und unentgeltlich.

 

§ 11 Auflösung des Vereins

  1. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen Zwecks fällt das Vermögen der Stadt Ratingen zu, die es unmittelbar und ausschließlich für Zwecke der Städtischen Musikschule zu verwenden hat.

 

§ 12 Inkrafttreten

Die Satzung vom 10. März 1993 wurde überarbeitet und am19.04.2023 von der Mitgliederversammlung beschlossen und tritt damit in Kraft.

Viele tolle Konzerte und Auftritte hat die Musikschule zu bieten! Bitte achten Sie auf die entsprechenden Ankündigungen.

Beitrittsformular
Beitrittsformular.pdf
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Beleg für vereinfachten Spendennachweis
Beleg.pdf
PDF-Dokument [691.3 KB]

Hier finden Sie uns

Schillerstraße 2a
40878 Ratingen

 

Kontakt
Telefon: 02102 848280

E-Mail: 

info@foerderkreis-musikschule-ratingen.de

 


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